Honorar
Naïma Cosa
Psychologisch systemische Therapeutin und Beraterin DGSF mit Studium zur Sozialarbeiterin an der FHNW Basel. Honorar: Ein Erstgespräch dauert 60 Minuten und kostet CHF 65.- Eine Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Die genaue Dauer wird im Vorfeld gemeinsam vereinbart. 1 Stunde kostet CHF 140.- 1,5 Stunden kosten CHF 180.- Die Paartherapie dauert 1,5 Stunden und kostet CHF 210.- Für Studenten*innen, für Personen welche Ergänzungsleistungen beziehen, Sozialhilfe oder aus anderen Gründen über ein begrenztes Einkommen verfügen, gilt der Sozialtarif. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. |
Magdalena Sroka Rotzler Fachpsychologin für Psychotherapie FSP, eidg. anerkannte Psychotherapeutin Honorar: Eine Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 min. (wird im Voraus vereinbart), dabei kostet die erste Stunde CHF 160.- Nach einer Stunde berechnen wir in 15 Minuten Einheiten. Meine Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen. |
Konditionen
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ohne dies müssen wir den vollem Ansatz berechnen.
Psychologische Psychotherapie wird nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tragen die Kosten der Psychotherapie selbst.
Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei psychischen Beschwerden aufgrund von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Wenn Sie an psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt leiden, kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: www.opferhilfe-beiderbasel.ch
Psychologische Psychotherapie wird nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tragen die Kosten der Psychotherapie selbst.
Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei psychischen Beschwerden aufgrund von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Wenn Sie an psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt leiden, kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: www.opferhilfe-beiderbasel.ch